Zusammenarbeit ist uns wichtig!

Deshalb bekommen Sie von uns eine ausführliche Beratung und wir übernehmen für Sie die Gestaltung und die Prozessführung.

Zusammenarbeit

Wir arbeiten bei speziellen Beratungs- und/oder Prozessangelegenheiten zusätzlich mit freien wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammen, die die notwendig werdenden Recherchen und Materialsammlungen mit fachlicher Kompetenz und angemessener Zeit durchführen.

 

Grundsätzlich sind Rechtsanwälte an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland vertretungsberechtigt, sodass die Interessen des Mandanten von uns im gesamten Bundesgebiet vor Ort vertreten werden.

Sollte es im Einzelfall angezeigt sein, einen Kollegen vor Ort hinzuziehen, so können wir auf langjährige Kontakte zu anderen Sozietäten im gesamten Bundesgebiet zurückgreifen.

 

Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts, des Straf- und des Sozialrechts, in denen wir grundsätzlich nicht tätig sind, bestehen zudem langjährig gefestigte Kooperationen mit im Rhein-Main-Gebiet ansässigen Sozietäten. Eine zusätzliche Begleitung durch uns ist immer gewährleistet.

Kontakt im gesamten Bundesgebiet

Steuerrechtliche Fragen

Sollten steuerrechtliche Fragen anstehen, besitzen wir kompetente Ansprechpartner in verschiedenen Steuerberater- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, mit denen wir seit Jahren auch freundschaftlich verbunden sind.


Dies gewährleistet, dass jeweils auf die Belange des Mandanten ausgerichtet, auch die steuerrechtlichen Gegebenheit und Konsequenzen mit in unsere Beratung und Tätigkeit einfließen.

Kontakte zu Maklern und Testamentsvollstreckern

Aufgrund unserer langjährigen Präsenz vor Ort, bestehen auch beste Kontakte zu Makler, Banken, Vermögens- und Insolvenzverwalter, Versicherungsunternehmen und Sachverständigen in der Region.

 

Soweit aus Gründen der Interessenskollision Testamentsvollstreckungen nicht selbst übernommen werden können, stehen uns zertifizierte Testamentsvollstrecker zur Seite.

Beratung

Eine gute anwaltliche Beratung beginnt vor einer Streitigkeit und hilft streitige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie kann aber nur so gut sein, wie die Fachkenntnis des Rechtsanwalts einerseits sowie sein Informationsstand anderseits.

Eine sachlich fundierte Beratung setzt voraus, dass der Lebenssachverhalt dem Rechtsanwalt umfassend mitgeteilt wird, ihm notwendige Unterlagen zur Verfügung gestellt werden und durch zielgerichtete Fragen des Rechtsanwalts alle Aspekte des zu entscheidenden Sachverhaltes beleuchtet werden.

 

Wesentliche Aspekte für diese Vorarbeit sind daher das persönliche Gespräch, Offenheit und Zeit, denn auch das Vertrauen des Mandanten in die Person des Rechtsanwalts gewährleistet eine fruchtbare Zusammenarbeit.

 

Mit dem so gewonnenen Vertrauen und Informationsstand kann dann der rechtlichen Rahmen erläutert und die rechtlichen Konsequenzen in verschiedene Richtungen aufgezeigt werden.

Die modern gewordenen Telefonberatung oder schriftliche Internetberatung sind daher nur eine kurzfristige Hilfe, um einen ersten Überblick zu erhalten, oder sich allenfalls mit einer konkreten Frage rechtlich auseinander zu setzen.

Gestaltung

Aufbauend auf eine umfassende rechtliche Beratung ist der nächste Schritt die Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse des Mandanten in seinem Interesse.

Hierzu gehört im klassischen Sinn die rechtliche Vertretung des Mandanten nach außen verbunden mit der Geltendmachung der Rechte und Ansprüche, im Einzelnen bedeutete dieses:

  • Aufnahme und Führen von Verhandlungen

  • Begründung von Verträgen und Rechtsbeziehungen

  • Erfüllung/Abwicklung von Verträgen und Rechtsbeziehungen

  • Beendigung von Verträgen und Rechtsbeziehungen

  • Vermittlung in Konfliktsituationen

Prozessführung

Auch bei umfassender Beratung und ziel- und interessenorientierter Gestaltung der Rechtsbeziehungen des Mandanten ist es nicht auszuschließen, dass außergerichtlich die Interessen des Mandanten nicht gewahrt werden können.

Die gerichtliche Geltendmachung der Rechte des Mandanten, aber auch die Verteidigung seiner Rechte erfordert eine strategische und taktische Umsetzung des in der Beratung und Gestaltung erarbeiteten Konzepts im Prozess.

 

Gleichwohl bleibt es das vordringliche Ziel, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.